Heilpraktikerin
Wege zum Selbst
Mirjam Erdmann
Was ist Homöopathie?
Die Homöopathie wurde vor gut 200 Jahren von Dr. Samuel Hahnemann ins Leben gebracht. Seinerzeit von den brachialen und oft eher schädlichen als heilsamen Methoden der Medizin seiner Zeit enttäuscht, suchte er nach verträglicheren und zugleich effektiveren Wegen zur Wiederherstellung der Gesundheit. Mit der Homöopathie entwickelte er eine ganzheitliche, sanfte und sichere Methode.
Grundlage dieser Methode ist das Ähnlichkeitsprinzip: eine Substanz, die unverdünnt beim gesunden Menschen bestimmte Symptome hervorruft, heilt genau diese Symptome, wenn sie im Rahmen eines Krankheitsgeschehens auftreten.
Um die jeweiligen Symptome herauszufinden, die eine bestimmte Substanz beim Gesunden hervorruft, führte er sogenannte Arzneimittelprüfungen durch: er nahm die entsprechende Ur- Substanz über eine gewisse Zeit selbst ein und führte genauestens Buch, wie sich sein Befinden und Empfinden dadurch änderte. Diese Informationen hielt er schriftlich fest: ein Arzneimittel-Bild war entstanden. Mit diesen Arzneimittelbildern (zusammengefasst in der Materia Medica) arbeitet der Homöopath heute, wenn er versucht, dasjenige zu finden, dass den Beschreibungen, Informationen und Symptomen, die er bei seinem Patienten feststellen kann, am meisten ähnelt.
Der Körper erhält sozusagen über das Mittel, dessen Wesen den vorhandenen Symptomen ähnelt, eine Erinnerung, dass hier etwas gesundheitlich aus dem Lot geraten ist und Handlungsbedarf besteht – quasi einen sehr klar definierten Anstoß und Auftrag für die Selbstheilungskräfte.
Selten kommt es zu Beginn der Einnahme zu einer sogenannten Erstverschlimmerung: eigentlich eine irreführende Bezeichnung, denn diese Reaktion spricht dafür, dass zum einen das Mittel passend gewählt wurde, sonst würde der Körper nicht in Resonanz gehen. Zum anderen zeugt diese Heftigkeit von der Funktionstüchtigkeit des Immunsystems, dass agil, kräftig und zeitnah tätig wird. Im Falle einer Erstverschlimmerung wird das Mittel abgesetzt, bis die Symptome wieder abgeklungen sind. In der Regel wird dann auf eine tiefere Potenz gewechselt.
Anliegen
Ablauf Deiner Sitzung
Nach Deiner Kontaktaufnahme melde ich mich schnellstmöglich bei Dir für die Terminabsprache. Ich schicke Dir per Mail oder per Post eine Behandlungsvereinbarung, einen Anamnesebogen und eine Datenschutzerklärung, die Du bitte ausgefüllt mit zum Termin bringst. Gerne kannst Du auch die Möglichkeiten zum Download weiter unten nutzen.
Für den ersten Termin musst du 1,5 Stunden einkalkulieren. Zuerst besprechen wir den allgemeinen Anamnesebogen zusammen, dann schildest du mir Dein Anliegen so genau wie möglich und ich werde dazu viele Fragen stellen, um mir ein möglichst genaues Bild machen zu können.
Um das optimale Mittel zu finden, werde ich mir nach Deinem Besuch noch mal ausreichend Zeit nehmen und verschiedene Optionen abwägen. Ich schicke Dir dann ein Rezept und die Einnahme-Anweisung. Bei Fragen oder Problemen kannst Du mich gerne kontaktieren. Wenn sich die Beschwerden oder Symptome verändern, ist es ratsam, einen Folgetermin zu vereinbaren, damit ich das Mittel entsprechend anpassen oder verändern kann. Die Folgetermine sind grundsätzlich eher kürzer und werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Angebot
Homöopathische Beratung in meinem Praxisraum in Utting am Ammersee
Erst-Termin 1,5 Stunden (Große Anamnese, Mittelfindung)
Preis: 120.- Euro
Folgetermine: nach Zeitaufwand, 20.- Euro pro angefangene Viertelstunde
Bezahlung: Bar nach dem Termin oder auf Rechnung
Es gelten die Bestimmungen aus der Behandlungsvereinbarung und meine AGBs
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die naturheilkundliche Therapie keine körperliche Untersuchung und/oder Behandlung durch einen Arzt ersetzen kann. Bei körperlichen Krankheiten sollte eine organische Ursache immer vorher abgeklärt werden. Schwerwiegende psychische Probleme bedürfen einer psychotherapeutischen Behandlung.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die von der Heilpraktikerin erbrachten Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Auch bei privaten Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen/ Beihilfe ist nicht garantiert, dass die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, je nach Vertragsverhältnis und tariflichen Bedingungen.
Für die entsprechende Abklärung und die Abrechnung trägt der/die Patient/in selbst Sorge.
Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem/der Patient/in besteht unabhängig von Versicherungs- und/oder Beihilfeleistungen in voller Höhe.
Rechtliches